Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und VT-TV Ralf Lehnert über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen von VT-TV Ralf Lehnert, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von VT-TV Ralf Lehnert, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen von VT-TV Ralf Lehnert

2.1 VT-TV Ralf Lehnert erbringt seine Leistungen selbst. Es werden keine Mitarbeiter/innen, auch keine freien solche beschäftigt oder beauftragt.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VT-TV Ralf Lehnert im Einzelnen festgelegt.

2.3 VT-TV Ralf Lehnert erbringt seine Leistungen in Form von Workshops, Trainings, Vorträgen, Beratungen und Testkäufe vor Ort oder digital, je nachdem, was vereinbart worden ist.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmerinnen/Teilnehmern nach Seminaren, Trainings oder Workshops kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

3. Honorare und Kosten

3.1 Ein Erstgespräch ist kostenlos.

3.3 Für Beratungen, Vorträge, Seminare, Trainings, Verkaufsbegleitungen, Workshops und Testkäufe wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Rechnungsstellung ist nach Leistungserbringung. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

3.8 Wird ein Seminar, Training, Workshop oder Vortrag vom Auftraggeber storniert, so wird einfach ein neuer Termin zur Durchführung vereinbart. Sollte ein Termin häufiger wie einmal verschoben werden, so hat VT-TV Ralf Lehnert das Recht, sein Honorar zu berechnen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der von VT-TV Ralf Lehnert erstellten Unterlagen an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen seiner Trainings- oder Vortragsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von VT-TV Ralf Lehnert vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Auftraggeber informiert VT-TV Ralf Lehnert vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist VT-TV Ralf Lehnert der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von VT-TV Ralf Lehnert tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.5 VT-TV Ralf Lehnert verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und VT-TV Ralf Lehnert verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

4.6 VT-TV Ralf Lehnert ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von VT-TV Ralf Lehnert wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und VT-TV Ralf Lehnert oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VT-TV Ralf Lehnert. Dies gilt ebenfalls, falls

a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder

b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 

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